Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum mit Sitz in Alicante ist eine Behörde der Europäischen Union, die für die Eintragung der Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist. Das EUIPO is nicht zuständig für andere Schutzrechte, z. B. Patente.Über das AmtDie Sprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Es ist gemeinnützig und finanziert sich über die Erhebung von Gebühren. Im Jahre 2007 hat das Amt mit etwa 650 Mitarbeitern Gesamteinnahmen von über 200 Mio. Euro erwirtschaftet und dadurch einen Überschuss von ca. 60 Mio. Euro erzielt.GeschichteDas Amt wurde durch die Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke errichtet. Erst mit der Verordnung Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde es jedoch tatsächlich zu mehr als einem Markenamt. In den Beratungen um die Ansiedlung des Amtes setzte sich Spanien durch, dabei entschied man sich jedoch nicht für Madrid – dort waren mehrere internationale Abkommen zum Markenrecht geschlossen worden –, sondern für Alicante als Sitz des Markenamtes. Mit Verordnung 2015/2424 wurden mit Wirkung vom 23. März 2016 die Behörde in Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum und die Gemeinschaftsmarke in Unionsmarke umbenannt. Hinsichtlich des Designschutzes bleibt es vorerst bei dem Begriff Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
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